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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung (sog. BaustellV) im Jahr 1998 müssen die Baustellentätigkeiten einzelner Gewerke aufeinander abgestimmt werden. Die Verordnung überträgt dem Bauherrn die Pflicht, für die Sicherheit und den Schutz der Beschäftigten auf seiner Baustelle zu sorgen. Außerdem obliegt es dem Bauherrn, die Arbeitsabläufe aller Gewerke zu koordinieren, damit Gefährdungen und Risiken minimiert werden. Wenn der Bauherr nicht über die notwendigen Kenntnisse oder Qualifikationen verfügt, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (sog. SiGeKo) beauftragt werden.

Mit unserer langjährigen Erfahrung übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Wir begleiten Sie kompetent und umfassend, sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase ihres Bauvorhabens. Wir analysieren die Pläne auf Sicherheitsrisiken und berücksichtigen dabei sämtliche Aspekte des Gesundheitsschutzes. Wir weisen auf mögliche Wechselwirkungen hin und geben Ihnen denkbare Lösungsvorschläge, auch für spätere Instandhaltungsarbeiten.

Wie bereits erwähnt, führen wir unsere SiGeKo-Dienstleistung in der Bauphase weiter. Die beste SiGe-Planung nützt nämlich nichts, wenn in der Bauausführung geschlampt wird und die Vorgaben nicht eingehalten werden. Daher ist eine fortlaufende Kontrolle aller Baubeteiligten und des SiGe-Plans notwendig. Weitere Einzelheiten über den Umfang unserer SiGeKo-Dienstleistungen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.